Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Werke und/oder Dienstleistungen auf den Gebieten Text, Konzeption, Werbung und Beratung. Diese AGBs sind, soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, Bestandteil jedes schriftlichen wie mündlichen Vertrages von Miriam Bräutigam (nachfolgend MB) mit Auftraggebern.

Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an.

  1. Urheberrechte und Nutzungsrechte
    1. Alle von MB erstellten Texte und Konzepte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, auch wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
    2. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
    3. Die von MB erstellten Texte und Konzepte dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch in Teilen, ist unzulässig. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist MB berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
    4. MB überträgt dem Auftraggeber nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Wenn nicht anderes vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Für eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist eine schriftlichen Vereinbarung zwischen MB und dem Auftraggeber erforderlich. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.
    5. MB hat das Recht, auf Verlangen als Urheber auf den Vervielfältigungsstücken genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt MB zum Schadenersatz.
  2. Vergütung
    1. Alle von MB angefertigten Entwürfe, Texte, Konzepte und sonstige für den Auftraggeber erbrachten Leistungen sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart.
    2. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Mit der Vergütung ist auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 1.2) abgegolten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
    3. Werden die von MB angefertigten Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, ist MB berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
    4. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
  3. Fälligkeit der Vergütung
    1. Die Vergütung ist, soweit nicht anders vereinbart, spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar.
  4. Sonderleistungen
    1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Hiervon wird der Kunde vorab in Kenntnis gesetzt.
    2. MB ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, MB die entsprechende Vollmacht zu erteilen.
    3. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und die mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  5. Eigentumsvorbehalt
    1. Für alle von MB erstellten Entwürfe und Texte räumt MB lediglich Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte ein.
    2. Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
  6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
    1. Vor der Vervielfältigung sind MB Korrekturmuster vorzulegen.
    2. MB ist nicht für die Produktionsüberwachung zuständig.
    3. Der Auftraggeber überlässt MB von allen vervielfältigten Arbeiten drei (nach Absprache in Sonderfällen auch mehr oder weniger) einwandfreie Exemplare, die MB zum Zweck der Eigenwerbung nutzen und beispielsweise als Referenz auf ihrer Homepage verwenden darf.
  7. Haftung
    1. MB verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihr überlassene Vorlagen, Filme, Briefings etc. sorgfältig zu behandeln. MB haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
    2. MB haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
    3. MB verpflichtet sich, eventuelle Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet MB für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
    4. Sofern MB notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von MB.
    5. Alle von MB erstellten Texte werden vor Veröffentlichung vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüft und freigegeben/genehmigt. Mit der Freigabe/Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
    6. MB übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte und haftet nicht für deren rechtliche Zulässigkeit und markenrechtliche Eintragungsfähigkeit.
    7. Beanstandungen und offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei MB geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung meinerseits beruhen. Für diese Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
    1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten behält MB..
    2. Verzögert sich die Durchführung eines Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann MB eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann MB auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
    3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller MB übergebenen Vorlagen berechtigt ist und die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber MB von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.  
  9. Vertraulichkeit/Datenschutz
    1. MB verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung über den Inhalt der zu bearbeitenden Texte/Unterlagen. Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie E-Mail-Kommunikation zwischen dem Kunden und MB kann ein absoluter Schutz vertraulicher Daten jedoch nicht gewährleistet werden. Es ist nie ganz auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Informationen nehmen. MB übernimmt dafür keine Haftung.
  10. Schlussbestimmungen
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Selters (Taunus)
    2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Selters (Taunus), März 2020